Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (BaustellV) 

 

Auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitsgeber tätig sind, fordert die Baustellenverordnung die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.

 

Als SiGeKo übernehme ich für den Bauherrn die folgenden Pflichten aus der BaustellV

 

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (RAB 33)
  • Erstellen der Vorankündigung
  • Koordinierung in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Ausarbeitung und Fortschreibung des SiGe-Plans (RAB 31)
  • Zusammmenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten (RAB 32)

 

Der Einsatz des SiGeKo führt insbesondere zur Minimierung des Risikos und von Störungen im Bauablauf sowie zur Verringerung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten. somit wird die gesamte Qualität der Bauausführung gesteigert und auch nachhaltig festgeschrieben. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ingenieurbüro Vieregge

Jörg Vieregge

Sieh-Dich-Für-Weg 8

91154  Roth

 

Tel.:   +49 (0)9171 85 38 750

Fax:   +49 (0)322 23 21 39 95

mobil:+49 (0)151 21 22 33 80

 

E-Mail: vieregge-ing@t-online.de