Auf Baustellen, auf denen mehrere Arbeitsgeber tätig sind, fordert die Baustellenverordnung die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Als SiGeKo übernehme ich für den Bauherrn die folgenden Pflichten aus der BaustellV
Der Einsatz des SiGeKo führt insbesondere zur Minimierung des Risikos und von Störungen im Bauablauf sowie zur Verringerung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten. somit wird die gesamte Qualität der Bauausführung gesteigert und auch nachhaltig festgeschrieben.
Ingenieurbüro Vieregge
Jörg Vieregge
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